Kostenübernahme durch die Arge, Behörden oder Arbeitgebern |
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Wenn Behörden, Ämter oder Arbeitgeber für den Umzug aufkommen, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie. Wir erledigen die ordnungsgemäße Abrechnung direkt mit der jeweiligen Kostenstelle. Die Zusicherung zur Übernahme der Kosten bei der ARGE (Arbeitsamt) muss vor dem Umzug eingeholt werden. Die Zusicherung ist grundsätzlich zu erteilen, wenn der Wohnungswechsel durch die ARGE veranlasst wurde oder notwendig ist. Ob Nah, Fern oder Auslandsumzug. Mit unseren Festpreisen sind Sie auf der sicheren Seite. Rufen Sie uns an und lassen sich unverbindlich beraten. |

Amtsabrechnung