Umzug – Konflikte mit dem neuen Vermieter vermeiden oder lösen
Nach mühseliger Suchen haben Sie nicht nur endlich die richtige Wohnung gefunden, die aufgrund der Lage, des Preises und der Ausstattung 100%-ig zu Ihnen passt, sondern haben es auch geschafft, sich im Feld der Mitbewerber zu behaupten und jetzt haben Sie Ihren Mietvertrag in der Tasche! Dazu Herzlichen Glückwunsch
Aber jetzt kommt gleich Ihre nächste Sorge:
……“ bloß nichts falsch machen im Umgang mit meinem neuen Vermieter………….!“
Halb so schlimm, wenn Sie jetzt Spielregeln beachten, die sich Jeder im Umgang mit seinen Mitmenschen wünscht. Ein paar Beispiele:
Sie haben im Vertrag vereinbart, wann, wie und wohin die Miete und Kaution zu zahlen ist, bzw. per Lastschrift eingezogen werden soll. Richten Sie gegebenenfalls sofort einen Dauerauftrag für die laufende Mietzahlung ein. Den allerbesten Eindruck machen Sie, wenn Sie dafür sorgen, dass auf dem von Ihnen genannten Konto immer ausreichende Deckung für die Mietzahlungen vorhanden ist. Denn eines kann der Vermieter absolut nicht leiden, wenn er seinem Geld hinterherlaufen muss!
Außerdem sollten Sie stets darauf achten, dass Ihre Kontaktdaten in Bezug auf Telefonnummern für die Erreichbarkeit im Notfall oder bei längerer Abwesenheit aktuell sind!
Erstellen Sie zuerst für sich eine Checkliste mit den Punkten, die nach Ihrer Meinung nicht dem Vereinbarten oder Besprochenen entsprechen.
Als nächstes lesen Sie in Ihren Mietvertrag nochmals genau nach, ob Sie dazu eine Aussage oder eine Festlegung finden, die Ihre zuvor gelistete Ansicht bestätigt.
Sollte das so sein, bitten Sie um einen Gesprächstermin mit Ihrer Hausverwaltung bzw. Vermieter, mit dem Hinweis auf Ihren Wunsch nach Klärungsbedarf zu Ihrem Mietvertrag.
Nicht vergessen, immer ruhig und an der Sache orientiert vortragen.
Versuchen Sie auf einem Blatt Papier zu notieren, welche Forderung Sie haben und welche Ansicht der Vermieter dazu hat.
Anschließend lesen Sie in Ihrem Mietvertrag nach, welche der beiden Ansichten zu Forderungen dem im Mietvertrag vereinbarten entspricht.
Wenn Ihre Ansicht zu einer Forderung bestätigt wird, schreiben Sie an Ihren Vermieter per Brief oder email Ihre Meinung zur Forderung mit dem Hinweis auf den entsprechenden Paragrafen im Mietvertrag, der Ihre Meinung bestätigt.
Bitten Sie dann um eine schriftlich Stellungnahme bis zum Datum „XX“ (ca. 1 Woche), bzw. um Beseitigung oder Erledigung Ihrer Forderung.
Bieten Sie ein persönliches Gespräch an.
Vergessen Sie niemals, dass auch Vermieter friedfertige Menschen sind, die keine Lust auf Streit und Zank haben!
Also ein paar Tipps für eine gute Gesprächsführung:
Und nicht vergessen immer ruhig und an der Sache orientiert. Den Anderen ausreden lassen, ggf. Notizen machen!
Dieser Artikel sowie alle anderen kostenlosen Serviceleistungen und Ratgeber von www.umzuege-mit plan.de stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar. Es wird auch keine Gewähr für sonstige und rechtliche Vollständigkeit übernommen.
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