Umzug – Konflikte mit dem neuen Vermieter vermeiden oder lösen

 

 

Mein neuer Vermieter, dass unbekannte Wesen …….?!

Nach mühseliger Suchen haben Sie nicht nur endlich die richtige Wohnung gefunden, die aufgrund  der Lage, des Preises und  der Ausstattung 100%-ig zu Ihnen passt,  sondern  haben es auch geschafft, sich im Feld der Mitbewerber  zu behaupten und jetzt haben Sie Ihren  Mietvertrag in der Tasche! Dazu Herzlichen Glückwunsch

Aber jetzt kommt gleich Ihre nächste Sorge:

……“ bloß nichts falsch machen im Umgang  mit meinem neuen Vermieter………….!“

Halb so schlimm, wenn Sie jetzt  Spielregeln beachten, die sich Jeder im Umgang  mit  seinen Mitmenschen wünscht. Ein paar Beispiele:

 

Wie kann ich als Neumieter nach dem Einzug schnell und nachhaltig einen guten Draht“ zu meinem neuen Vermieter herstellen?

Sie haben im Vertrag vereinbart, wann, wie und wohin die Miete und Kaution zu zahlen ist, bzw. per Lastschrift eingezogen werden soll. Richten Sie gegebenenfalls sofort einen Dauerauftrag für die laufende Mietzahlung ein. Den allerbesten Eindruck machen Sie, wenn Sie dafür sorgen, dass auf dem von Ihnen genannten Konto immer ausreichende Deckung für die Mietzahlungen vorhanden ist. Denn eines kann der Vermieter absolut nicht leiden, wenn er seinem Geld hinterherlaufen muss!

Außerdem sollten Sie stets darauf achten, dass Ihre Kontaktdaten in Bezug auf Telefonnummern für die Erreichbarkeit im Notfall oder bei längerer Abwesenheit aktuell sind!

 

Wie verhalte ich mich am besten, wenn der Vermieter nach meinem Einzug Forderungen stellt, die vorher nicht so besprochen bzw. vereinbart waren?

Erstellen Sie zuerst für sich eine Checkliste mit den Punkten, die nach Ihrer Meinung nicht dem Vereinbarten oder Besprochenen entsprechen.

Als nächstes lesen Sie in Ihren Mietvertrag nochmals genau nach, ob Sie dazu eine Aussage oder eine Festlegung finden, die Ihre zuvor gelistete Ansicht bestätigt.

Sollte das so sein, bitten Sie um einen Gesprächstermin mit Ihrer Hausverwaltung bzw. Vermieter, mit dem Hinweis auf Ihren Wunsch  nach Klärungsbedarf zu Ihrem Mietvertrag.

  • Achten Sie auf pünktliches Erscheinen zum Termin.
  • Nehmen Sie Ihre Aufzeichnungen und den Mietvertrag mit. Tragen Sie ruhig und sachlich Ihre gelisteten Punkte vor.
  • Geben Sie Ihren Gesprächspartner danach Gelegenheit dazu Stellung zu nehmen, ohne gleich ins Wort zu fallen und zu widersprechen.
  • Machen Sie sich ggf. Notizen, erst dann beginnen Sie die Erörterung zu den unterschiedlichen Ansichten.

Nicht vergessen, immer ruhig und an der Sache orientiert vortragen.

 

Wie löse ich am besten Konfliktsituationen aus der Tatsache, dass mein Vermieter auf berechtigte Forderungen nur unzureichend reagiert?

Versuchen Sie auf einem Blatt Papier  zu notieren, welche Forderung Sie haben und welche Ansicht der Vermieter dazu hat.

Anschließend lesen Sie in Ihrem Mietvertrag nach, welche der beiden Ansichten zu Forderungen dem im Mietvertrag vereinbarten entspricht.

Wenn Ihre Ansicht zu einer Forderung bestätigt wird, schreiben Sie an Ihren Vermieter per Brief oder email  Ihre Meinung zur Forderung mit dem Hinweis auf den entsprechenden Paragrafen im Mietvertrag, der Ihre Meinung bestätigt.

Bitten Sie dann um eine schriftlich Stellungnahme bis zum Datum „XX“ (ca. 1 Woche), bzw. um Beseitigung oder Erledigung Ihrer Forderung.
Bieten Sie ein persönliches Gespräch an.

 

Wie eröffne ich, als eher friedfertiger Mensch, das Konflikt-Lösungs-Gespräch mit dem Vermieter?

Vergessen Sie niemals, dass auch Vermieter friedfertige Menschen sind, die keine Lust auf Streit und Zank haben!

Also ein paar Tipps für eine gute Gesprächsführung:

  • Ein guter Einstieg für eine angenehme Gesprächsatmosphäre ist immer ein Lob Ihres Gegenüber!
  • Bedanken Sie sich deshalb zuerst für die Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch. Auch Ihr Gegenüber hat einen engen Terminplan. 
  • Weiterhin sollten Sie immer positiv beginnen: Ich wohne gerne in der Wohnung xy, weil das Haus gepflegt ist und die Nachbarschaft nett und die Verwaltung gut erreichbar ist.
  • Anschließend sprechen Sie den Grund Ihres Gespräches an, weil Sie erreichen wollen, dass die positiven Eigenschaften nicht durch unnötige Konfliktsituationen belastet werden.

Und nicht vergessen immer ruhig und an der Sache orientiert. Den Anderen ausreden lassen, ggf. Notizen machen!

 

Wann ist es vorteilhafter, den direkten Kontakt zum Vermieter herzustellen und nicht allein mit seinem Erfüllungsgehilfen wie Hausmeister oder Hausverwalter zu verhandeln?

Bedenken Sie zuerst, dass der Vermieter nicht nur Ihre Wohnung hat, sondern oft eine Vielzahl von Wohnungen und Häuser. Er kennt die Mieter der Wohnungen nicht im Einzelnen und hat deshalb dafür Fachleute beauftragt, die seine Interessen bei der Immobilienverwaltung vertreten sollen.

Bedenken Sie außerdem, dass diese Personen  gegenüber ihrem Auftraggeber (Vermieter) sich so präsentieren wollen, dass sie ihren Auftrag gut und richtig erfüllen. Jedes Übergehen einer Person kann deshalb ungewollt als Missachtung gedeutet werden und für Missstimmung sorgen.

Auch hier gilt es deshalb als erstes nachzulesen, was im Mietvertrag vereinbart worden ist. z.B. unter dem Punkt Mängelmeldung .

Manchmal wird auch im Übergabeprotokoll vereinbart, wer wann zu informieren ist.

Außerdem sollten Sie sich zuerst selbst fragen, was kann der Vermieter besser für Sie tun, als die von ihm beauftragten Personen?

Mit diesen Ratschlägen von Frau Gabriele Zielke, berufserfahrene Managerin und Mediatorin GeZett-Solution-Berlin wünschen wir Ihnen viel Glück in Ihrem neuen Zuhause und einen absolut entspannten Umgang mit Ihrem Vermieter. Und wenn gar nichts klappt, sprechen Sie Frau Zielke direkt an, bevor „das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird!



Dieser Artikel sowie alle anderen kostenlosen Serviceleistungen und Ratgeber von www.umzuege-mit plan.de stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar. Es wird auch keine Gewähr für sonstige und rechtliche Vollständigkeit übernommen.

 

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