Umzug Nachsendeauftrag online erteilen

Nachsendeauftrag erteilen für den reibungslosen Postwechsel auch nach dem Umzug

Zwischen euphorischer Vorfreude und einem wehmütigen Blick zurück durchlebt man bei einem Umzug wohl viele Gefühlswelten. Allerdings sollte man sich bei aller Emotionalität nicht von einer guten und durchdachten Planung des Umzugs abbringen lassen. Dazu gehören bei weitem nicht nur das Umzugsunternehmen und die Handwerker. Manch einer vergisst hin und wieder, dass sich mit einem Umzug auch die Wohnadresse ändert. Dumm nur, wenn niemand sonst von der neuen Anschrift in Kenntnis gesetzt wird. Dann landen sowohl Amtspost wie auch private Briefe und Karten mit dem Zusatz „unbekannt verzogen“ wieder beim Absender. Da ist es nur allzu nützlich, man könnte sich die Post nachsenden lassen. Wer früher einen Nachsendeauftrag erteilen wollte, musste persönlich bei der Deutschen Post vorstellig werden und das entsprechende Formular ausfüllen. Das geht heute viel einfacher, denn auf diesen Internetseiten kann man den Nachsendeauftrag ganz bequem von Zuhause aus beantragen.



Nachsendeauftrag erteilen – Welche Möglichkeiten bietet die Post?

Im Grunde ist der Nachsendeauftrag der Post ziemlich simpel. Postsendungen, die an die alte Adresse versendet werden und dort den Umgezogenen nicht mehr erreichen, werden von der Post einfach an die neue Adresse geschickt. Sie werden dem Umgezogenen nachgesandt. Dafür ist es natürlich erforderlich, dass die Post die neue Adresse kennt. Diese wird im Auftragsformular angegeben. Der Kunde hat die Wahl, ob er einen Nachsendeauftrag für sechs oder für zwölf Monate erteilen möchte. Entscheidet man sich für das sechsmonatige Nachsenden der Post, so fällt für Privatkunden eine Gebühr von 15,20 € an (Stand: August 2013). Für den Nachsendeauftrag mit Jahresfrist wird von der Post eine Gebühr von 25,20 € erhoben. Für Geschäftskunden beträgt der Preis 30,20 € für ein sechsmonatiges Nachsenden und 50,20 € für ein einjähriges Nachsenden der Post.



Was ist beim Nachsendeauftrag zu beachten?

Um sich wirklich von der ersten Minute nach dem Umzug auf die Nachsendungen verlassen zu können, sollte man darauf achten, das Formular rechtzeitig auszufüllen. Die Deutsche Post selbst empfiehlt, bereits zwei bis drei Wochen zuvor den Nachsendeauftrag zu erteilen. Spätestens jedoch muss der Auftrag fünf Tage vor dem Datum des Umzugs bei der Post eingegangen sein.

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