Umzugskosten bei Hartz 4 – Wie sind die Regelungen?

 

Übernahme von Umzugskosten für Hartz 4-Empfänger

Wer einen Umzug plant und Hartz 4 bezieht, kann oftmals die gesamten Umzugskosten nicht bezahlen, da die Regelsätze dafür nicht ausreichen. Viele ALG II- Bezieher verschieben daher den notwendigen Umzug oder bezahlen den Wohnungswechsel aus eigenen Mitteln. Dabei könnten Empfänger von Hartz 4 die Umzugskosten beim zuständigen Amt geltend machen, wenn man einige Regeln beachtet. In vielen Fällen bewilligt die ARGE bei Hartz 4 zumindest einen Teil der Umzugskosten, in besonderen Fällen kann man für den Umzug sogar sämtliche Kosten absetzen.

Informieren Sie sich gleich hier über die Regelungen der Umzugskosten bei Hartz 4 und Sie sparen bares Geld. In den folgenden Absätzen finden Sie hilfreiche Informationen und nützliche Tipps, damit Sie den geplanten Umzug in die neue Wohnung auch mit Hartz 4 realisieren können.
 

Darf man als Hartz 4-Empfänger überhaupt umziehen?

Prinzipiell darf jeder Hartz 4-Empfänger in eine neue Wohnung umziehen – mit dem Grundrecht auf Freizügigkeit kann jeder Bürger seinen Aufenthalt und Wohnsitz frei bestimmen (Art. 11 GG). Auch den Umzug in eine neue Wohnung kann man jederzeit selbst bestimmen und Hartz 4-Empfänger können sich generell auf dieses Grundrecht beziehen- allerdings übernimmt die ARGE nicht in jedem Fall die Umzugskosten bei Hartz 4-Empfängern. Eine Übernahme der Kosten wird von der ARGE nur unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt. Nach geltender Gesetzgebung werden die Umzugskosten bei Hartz 4 nur aus wichtigen Gründen übernommen.
 

Wann werden Umzugskosten für Hartz 4- Empfänger übernommen?
Welche Voraussetzungen muss man für die Kosten-Übernahme erfüllen?

Bevor der Hartz 4-Empfänger seinen Umzug plant, sollte die (schriftliche) Zusicherung der ARGE vorliegen. Denn nachträglich eingereichte Umzugskosten werden bei Hartz 4 nicht bewilligt.

Für die Kostenübernahme eines Umzugs akzeptiert die ARGE folgende Gründe:

  • die Größe der Wohnung ist nicht angemessen
  • Geburt eines Kindes
  • Scheidung oder Trennung: die neue Lebenssituation zwingt zum Umzug
  • bauliche Mängel der Wohnung (zum Beispiel: schlechte Aufteilung der Räumlichkeiten, Schimmelbildung, schlechte sanitäre Verhältnisse)
  • gesundheitliche Gründe (zum Beispiel: Treppensteigen nicht möglich, Belastung durch Ofenheizung)
  • Störung des Vertrauensverhältnisses (zum Beispiel: Zusammenleben mit dem Mitbewohner ist nicht mehr möglich, Verhältnis zum Vermieter ist gestört)
  • Fluglärm, Lärmbelästigung wegen einer benachbarten Gaststätte
  • Kündigung durch den Vermieter (Wohnung wurde unverschuldet gekündigt)
  • Arbeitsaufnahme außerhalb des Tagespendelbereiches


Dabei sollte man die Gründe für den Umzug durch entsprechende Nachweise belegen (zum Beispiel: ärztliches Attest, Mietflächennachweis im Mietvertrag, Scheidungsurkunde).

Lesen Sie hierzu nachfolgende Hinweise, um die Übernahme der Umzugskosten bei Hartz 4 zu begründen.
 

Wann ist die Größe einer Wohnung angemessen?

Wer in einer zu kleinen Wohnung lebt, kann als Hartz 4 Empfänger einen Antrag auf Erstattung der Umzugskosten stellen. Der kommunale Träger, die ARGE oder das Jobcenter, beurteilt die Angemessenheit der Wohnfläche nach den alten Richtlinien des Sozialhilferechts.

Folgende Wohnungsgrößen gelten als angemessen:
 

Haushaltgröße Anzahl der Wohnräume Größe der Wohnung
1 Person   bis 50 qm
2 Personen 2 60 qm
3 Personen 3 75 qm
4 Personen 4 90 qm

Quelle: Eigenrecherche

Anmerkung: Zu den Wohnräumen zählen keine sanitären Bereiche oder die Küche. Bei den Angaben zur Größe der Wohnung handelt es sich um ungefähre Daten, die je nach Bundesland geringfügig abweichen können.
 

Wann ist die Miete einer Wohnung angemessen?

Noch wichtiger als die Größe der Wohnung ist die Höhe der Miete, wenn der kommunale Träger die sogenannte Angemessenheit der Wohnung beurteilt. Dies ist jedoch von den lokalen Gegebenheiten abhängig, da die Mieten für eine Wohnung im Bundesgebiet sehr unterschiedlich ausfallen. Fragen Sie daher bei Ihrem Jobcenter oder bei der zuständigen ARGE, welche Mietkosten übernommen werden.
 

Wenn die ARGE zum Umzug auffordert

Grundsätzlich kann der kommunale Träger niemanden zum Umzug zwingen- wer in seiner Wohnung bleiben möchte, muss nicht umziehen. Allerdings kann die ARGE den Hartz 4 Bezieher zur Kostensenkung auffordern- wenn die gegenwärtige Miete zu hoch ist- und den Leistungsempfänger eine günstigere Wohnung nahelegen. Nach einer Frist (in der Regel 6 Monate) bezahlt die ARGE die Mietkosten nur noch im Umfang der Angemessenheit und der Hartz 4 Empfänger muss die Mehrkosten selbst tragen (§ 22 Absatz 1 Satz 3 SGB II). Während dieser Übergangsfrist muss der Betroffene sich ernsthaft um eine neue Wohnung bemühen- daher sollten Sie gegenüber dem Amt Ihre Bemühungen dokumentieren (Kopien der Anzeigen, Kopien der Anschreiben).  

Wenn man jedoch der Aufforderung zur Kostensenkung nachkommt und sich zum Umziehen entschließt, muss die ARGE die anfallenden Umzugskosten bei Hartz 4 bezahlen. Als rechtliche Grundlage gilt hier § 22 Abs. 3 SGB II, so dass Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten bei Hartz 4 übernommen werden.

Zu den verschiedenen Kostenarten lesen Sie nachfolgend unsere kleine Übersicht.  
 

Was zählt zu den Umzugskosten?

Nach der Zusicherung durch den kommunalen Träger sollten Sie als Hartz 4 Bezieher alle Quittungen und Belege über die anfallenden Umzugskosten bereit halten. Auch Kopien der Belege und Rechnungen können hilfreich sein, wenn die eingereichten Belege beim Amt verloren gehen.

Zu den Umzugskosten zählen bei Hartz 4 folgende Posten:

● Aufwendungen für einen Umzugswagen (Miete für Transporter, Benzinkosten)
● Kosten für Umzugskartons und Verpackungsmaterial
● Kosten für die Sperrmüllentsorgung
● Kosten für den Nachsendeantrag (Post), Ummeldung/Neuanschluss für Telefon und Internet
● Kosten für die Verköstigung der Umzugshelfer
 

So beantragen Sie die Umzugskosten bei Hartz 4

Den Antrag für die Übernahme der Umzugskosten sollten Sie richtig begründen, um Ihre Rechte durchzusetzen. Dabei ist zu beachten, dass der Umfang der Umzugskosten bei Hartz 4 nicht festgeschrieben ist und die zuständigen Ämter über die Angemessenheit dieser Kosten selbst entscheiden. Prinzipiell versuchen die kommunalen Träger die Kosten so gering wie möglich zu halten, so dass häufig Pauschalbeträge angeboten werden. Überlegen Sie vorher genau, ob dieser Pauschalbetrag ausreicht. Sie können auch vorher Preise und Kosten einholen und diese Angaben beim Amt vorlegen, statt die niedrigen Pauschalen zu akzeptieren.

Bei folgenden Posten der Umzugskosten müssen Sie beim Amt jeweils 3 Kostenvoranschläge vorlegen:

  • Kosten für den Transporter
  • Kosten für das Umzugsunternehmen

Anmerkung:
Um die Umzugskosten möglichst gering zu halten, versucht die ARGE den Hartz 4 Empfänger auf die sogenannte Selbsthilfe zu verweisen (für den Umzug soll man private Hilfeleistungen organisieren). Wenn Sie jedoch aufgrund des Hartz 4 Bezugs keine sozialen Kontakte haben und Ihnen daher die Umzugshelfer fehlen, sollten Sie diese Umstände beim Sachbearbeiter geltend machen. Bestehen Sie daher auf ein professionelles Umzugsunternehmen, das Ihren Hausstand in die neue Wohnung bringt. Auch fehlende Fahrpraxis des Hartz 4 Empfängers ist ein Argument, um ein Umzugsunternehmen zu beauftragen. Wer gesundheitlich beeinträchtigt ist, sollte ein entsprechendes Attest vorlegen, um die Kosten für das Umzugsunternehmen zu beantragen. 

Bei folgenden Posten der Umzugskosten bewilligen die Ämter für Hartz 4 Bezieher oftmals nur Pauschalen:

  • Verpflegung der Umzugshelfer
  • Renovierungskosten
     

Welche Kosten kann ich zusätzlich beim Umzug in die neue Wohnung beantragen?

Wenn das zuständige Amt Sie zum Umzug aufgefordert hat, haben Sie Anspruch auf einmalige Erstausstattung einer Wohnung inklusive Haushaltsgeräte (§ 24 Abs. 3 Nr.1 SGB II). Diese Leistung kann als Geldbetrag oder in Form von Sachleistungen erfolgen. Was genau unter Erstausstattung fällt, beurteilen die kommunalen Träger vor Ort unterschiedlich. Erkundigen Sie sich deshalb vorher bei Ihrem Sachbearbeiter.

Außerdem haben Hartz 4 Empfänger Anspruch auf eine neue Grundausstattung, wenn das Mobiliar infolge eines von der ARGE veranlassten Umzugs beschädigt wird. So urteilte das Bundessozialgericht: BSG, Urteil v. 01.07.2009, B 4 AS 77/08 R
 

Was sind Wohnbeschaffungskosten?

Unter Wohnbeschaffungskosten fallen alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Wohnungssuche und dem Umzug in die neue Wohnung anfallen. Diese Kosten können Sie allerdings nur bei einem von der ARGE veranlassten Umzug geltend machen.  
Hierzu gehören folgende Posten:

  • Kosten für Wohnungsanzeigen, Telefonate, Internet-Recherchen, Zeitungen
  • Fahrtkosten für die Wohnungsbesichtigung
  • Maklergebühren, wenn auf dem lokalen Wohnungsmarkt ohne entsprechende Vermittler keine kostengünstige Wohnung zu finden ist.
  • eine Übernahme von doppelten Mietzahlungen erfolgt nur in Ausnahmefällen (wenn die Mietzeiträume wegen der Kündigungsfristen oder der Renovierungsarbeiten nicht nahtlos aufeinander abgestimmt werden können)

Hierzu die Entscheidung vom Sozialgericht Berlin:

Die Kosten für eine Einzugsrenovierung werden in den meisten Fällen nicht erstattet. Allerdings urteilt das Bundessozialgericht in bestimmten Einzelfällen zugunsten der Leistungsempfänger und sieht einen Anspruch auf Kostenerstattung:

„Ist die Einzugsrenovierung mietvertraglich vereinbart, handelt es sich um Nebenkosten, die vom kommunalen Träger in tatsächlicher Höhe, begrenzt durch die Angemessenheit, zu übernehmen sind.“

Bundessozialgericht: BSG vom 16.12.2008, Az.: B 4 AS 49/07 R, Rz. 11
 

Wer bezahlt die Mietkaution?

Die Mietkaution wird vom zuständigen Amt als zinsloses Darlehen bezahlt. Der Vermieter muss die Mietsicherheit auf ein separates Konto einzahlen und beim Auszug des Hartz 4 Empfängers an das zuständige Amt zurückbezahlen.

Dabei werden die Kosten für die Mietsicherheit vom örtlich zuständigen Träger am Ort der neuen Wohnung übernommen.

Anmerkung: Während des Leistungsbezuges von Hartz 4 darf die ARGE die Rückzahlung des Kautionsdarlehens in monatlichen Raten nicht verlangen.
 

Wann bezahlt das Amt keine Umzugskosten bei Hartz 4?

  • wenn keine (schriftliche) Zusicherung durch das Amt vorliegt
  • wenn die Umzugskosten nachträglich beantragt werden
  • wenn bestimmte Mängel der Wohnung innerhalb einer Frist beseitigt werden (zum Beispiel defekte Heizung, undichte Fenster)
  • wenn die Jobchancen in einer anderen Stadt besser erscheinen als am alten Wohnort (die mögliche Aussicht auf einen Job ist nicht ausreichend)
  • bei Personen unter 25 Jahren
     

Zusammenfassung

  1. Übernahme der Kosten: vom kommunalen Träger (ARGE/Jobcenter) werden nur diejenigen Kosten übernommen, die vorher beantragt und zugesichert wurden
     
  2. Wenn Sie freiwillig umziehen: Damit die Umzugskosten für Hartz 4 Empfänger bezahlt werden, muss man wichtige Gründe angeben (siehe oben). Einen Anspruch auf volle Übernahme der Kosten hat man allerdings nicht.
     
  3. Wer zum Umzug aufgefordert wird: In diesem Fall kann man neben den Umzugskosten auch die Wohnbeschaffungskosten geltend machen. Hinzu kommen eventuelle Kosten für Renovierungen und Erstausstattung.
     
  4. Sämtliche Rechnungen und Quittungen, die für den Umzug anfallen, sollten man sorgfältig aufbewahren. So können Sie alle Kosten gegenüber dem Amt nachweisen. Zudem sollten Sie sich alle Zusicherungen vom Amt schriftlich geben lassen, damit die Kosten auch tatsächlich übernommen werden.

 

Umzugspreise vergleichen

Sie wollen günstig in Ihre neue Wohnung umziehen?

Jetzt erledigen

Umzugs LKW günstig mieten

Finden Sie Ihren LKW oder Transporter für Ihren Umzug.

Jetzt erledigen

Halteverbot günstig bestellen

Halteverbotszone für Ihren Umzug hier günstig bestellen.

Jetzt erledigen

Umzugskartons online günstig kaufen

Bestellen Sie hier ganz bequem Kartons für Ihren Umzug.

Jetzt erledigen

Maler finden & vergleichen

Finden Sie Ihren Maler für die Renovierung Ihrer Wohnung.

Jetzt erledigen

Bodenleger finden & vergleichen

Finden Sie Ihren Bodenleger für die anstehende Renovierung.

Jetzt erledigen

Nachsende-auftrag erteilen

Hier Nachsendeauftrag für Ihren Umzug online einrichten.

Jetzt erledigen

Stromanbieter vergleichen & sparen

Günstige Strompreise - Strom-Lieferanten vergleichen.

Jetzt erledigen

Gasanbieter Preisvergleich

Gaspreise vergleichen - Gaslieferanten finden.

Jetzt erledigen

DSL-Anbieter vergleichen

Günstigen DSL-Anbieter für finden, und vergleichen.

Jetzt erledigen
Bildnachweise: Bild: Umzugskosten bei Hartz 4 - Foto: Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de, Bild: Forderungen der ARGE beachten - Foto: Kurt F. Domnik / pixelio.de, Bild: Umzugskosten richtig beantragen - Foto: fotolia.com © ferkelraggae, Bild: Umzugskosten vollständig geltend machen - Foto: A. R. / pixelio.de